
Ab 6. Juli 2020 gilt Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 1. Juli 2020, als Präventionsmassnahme beschlossen, im öffentlichen Verkehr die Maskentragepflicht einzuführen. Ab Montag, 6. Juli 2020, müssen alle Kundinnen und Kunden zum Schutz der Mitreisenden und von sich selbst während der Reise in Zügen, Bussen, Trams, Schiffen und Seilbahnen eine Maske tragen. Das Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr wird entsprechend angepasst.
Die VBSG dankt allen Fahrgästen, dass sie sich selbst und ihre Mitmenschen schützen.