
Tarife
Die Verkehrsbetriebe St.Gallen gehören zum Tarifverbund OSTWIND, welcher die Tarife und Zonen gestaltet. Die Stadt St.Gallen liegt in der Zone 210. Die beiden Gemeinden, Abtwil und Wittenbach, welche die VBSG ebenfalls bedienen, liegen in der Zone 211.
Bitte beachten Sie, dass Kurzstrecken-Billette nur innerhalb der Zone 210 während einer halben Stunde gültig sind. Sie gelten für 1 bis 5 Bushaltestellen ohne Umsteigen. Dabei wird jede Haltestelle entlang der Strecke gezählt.
Der Preis einer Tageskarte entspricht dem von zwei Einzelbilletten. Die OSTWIND Tageskarte ist gültig bis 05:00 Uhr des Folgetages. (exkl. Nachtzuschlag)
Weitere Einzelbillette und Preise finden Sie auf der OSTWIND Webseite.
Die Mehrfahrtenkarten beinhalten 6 Einzelbillette mit 8 % Rabatt.
Bitte beachten Sie, dass Kurzstrecken-Billette nur innerhalb der Zone 210 während einer halben Stunde gültig sind. Sie gelten für 1 bis 5 Bushaltestellen ohne Umsteigen. Dabei wird jede Haltestelle entlang der Strecke gezählt.
Weitere Mehrfahrtenkarten und Preise finden Sie auf der OSTWIND Webseite.
Informationen zu den verschiedenen Abonnementen finden Sie auf der OSTWIND Webseite.
Oder wenden Sie sich an unsere Informations und Verkaufsstelle im Rathaus St.Gallen.
Die OSTWIND Jahresabonnemente sind auf dem SwissPass erhältlich. Ihr gewünschtes Abonnement können Sie an der Informations- und Verkaufsstelle VBSG im Rathaus St.Gallen oder über den OSTWIND Webshop auf den Swisspass laden.
In den Bussen der Verkehrsbetriebe St.Gallen gelten folgende Regeln für die Mitnahme von Fahrrädern:
▪ Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang.
▪ Zu den Hauptverkehrszeiten ist der Fahrradtransport nicht möglich (06.00–08.00 Uhr, 11.00–14.00 Uhr, 17.00–19.00 Uhr).
▪ Der Halter ist für das Verladen seines Fahrrads selbst verantwortlich.
▪ Bei Platzmangel, in Zweifelsfällen und in ausserordentlichen betrieblichen Situationen entscheidet das Personal über den Selbstverlad.
Für jedes Fahrrad oder ähnliche Fahrgeräte (grösser 30 cm Raddurchmesser) ist für die Fahrt mit den VBSG ein zusätzliches
Billett zum reduzierten Tarif erforderlich.
Kleine Hunde in geeigneten Behältern werden unentgeltlich befördert. Für alle übrigen Hunde ist ein ermässigtes Billett erforderlich.